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BGH - Entscheidung vom 02.07.1998

IX ZR 51/97

Normen:
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2 Vertretung 1
DRsp I(152)314e
DWE 1998, 175
FGPrax 1998, 216
MDR 1998, 1090
NJW 1998, 3279
NZM 1998, 667
Rpfleger 1998, 478
WM 1998, 2341
WuM 1998, 686
ZMR 1998, 789
ZfBR 1998, 301

Der Kläger nimmt für sich und seinen Sozius (im folgenden nur noch: der Kläger) die Beklagten auf Zahlung von Rechtsanwaltshonorar in Anspruch. Die Beklagten, die personell und wirtschaftlich miteinander verflochten [...]
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