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BGH - Entscheidung vom 14.01.1998

VIII ZR 23/97

Normen:
DDR: VertragsG § 36, § 107

Fundstellen:
BGHR DDR-VertrG § 107 Aufwendungsersatz 1
BGHR DDR-VertrG § 36 Koordinierungsvertrag 1
VIZ 1999, 178
WM 1998, 1078

Die Klägerin ist Teilrechtsnachfolgerin des VEB Splittwerk R., der zu dem Volkseigenen Kombinat Zuschlagstoffe und Natursteine gehörte; die Beklagte ist durch Spaltung aus der M. AG B. hervorgegangen, die ihrerseits [...]
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