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BGH - Entscheidung vom 11.03.1998

XII ARZ 2/98

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 S. 5

Der Bundesgerichtshof ist gemäß § 36 Nr. 6 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Mit den Parteien jeweils mitgeteilten Beschlüssen vom 25. November 1997 und 26. Januar 1998 haben sich die Amtsgerichte [...]
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