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BGH - Entscheidung vom 17.03.1998

KZR 30/96

Normen:
GWB § 26 Abs. 2

Fundstellen:
AfP 1998, 396
BGHR GWB § 26 Abs. 2 Gleichartigkeit 4
BGHR GWB § 26 Abs. 2 Interessenabwägung 10
BGHR GWB § 26 Abs. 2 Normaddressat 1
GRUR 1998, 1049
MDR 1998, 1425
NJWE-WettbR 1999, 68
WM 1998, 1733
ZIP 1998, 1203
ZUM 1998, 656
wrp 1998, 783

Die Klägerin betreibt im Berliner Stadtgebiet auf U- und S-Bahnhöfen sowie auf Flughäfen insgesamt 74 Läden und Kioske, über die sie neben Tabak, Süßwaren und Getränken auch Presseerzeugnisse vertreibt. Letztere [...]
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