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BGH - Entscheidung vom 30.06.1998

VI ZR 8/98

Normen:
ZPO § 554b Abs. 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; die Revision hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat sieht jedoch Anlaß, die Entscheidung über die Kosten der Tatsacheninstanzen zu berichtigen; eine Änderung der [...]
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