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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 09.01.1997

Ws 1427/96

Normen:
StGB § 68 d

Durch den angefochtenen Beschluß hat die Strafvollstreckungskammer die Dauer der Führungsaufsicht, unter der der Verurteilte gemäß § 68 f Abs. 1 StGB seit seiner Entlassung aus der Strafhaft steht, abgekürzt und [...]
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