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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 22.05.1997

8 U 149/97

Normen:
VVG § 6 Abs. 1 S. 2
AKB § 2 Abs. 2c § 7 I Abs. 2, 7 V Abs. 4

Fundstellen:
NJWE-VHR 1998, 177
NJW-RR 1998, 819
NZV 1998, 330
OLGReport-Nürnberg 1997, 248
SP 1997, 367
VersR 1997, 1481
ZfS 1997, 421

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. (Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden). I. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, §§ 511 ff ZPO . II. In der Sache [...]
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