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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 18.08.1997

7 WF 2281/97

Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1 § 122 Abs. 3
ZPO § 114

Fundstellen:
AnwBl 1999, 294
EzFamR aktuell 1997, 375
FPR 1997, 293
FamRZ 1998, 492
FuR 1998, 61
JurBüro 1997, 137
NJWE-FER 1998, 257
OLGReport-Nürnberg 1998, 123
Rpfleger 1998, 30

I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO analog). II. Die Beschwerde ist zulässig (§ 128 Abs. 4 BRAGO ) und begründet. Der Prozeßbevollmächtigten des Antragsgegners stehen für ihre [...]
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