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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.09.1997

8 W 3228/97

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
JurBüro 1998, 140
OLGReport-Nürnberg 1997, 280

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14. Juli 1997 ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet. Der Rechtspfleger beim [...]
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