Die Rechtsbeschwerde war als unzulässig zu verwerfen, da sie nach der ihr gegebenen Begründung (§116 Abs. 2 StVollzG ) die erforderliche Zulassung (§116 Abs. 1 StVollzG ) nicht rechtfertigt. Die [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!