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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 08.04.1997

9 Sa 202/97

Normen:
ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ist nach § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 519 b Abs. Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil die Berufung nicht der gesetzlichen Form des § 519 Abs. 3 Nr. [...]
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