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BGH - Entscheidung vom 13.11.1997

V ZB 25/97

Normen:
ZPO § 567 Abs. 4

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen sind nach § 567 Abs. 4 ZPO , abgesehen von den dort genannten Ausnahmen, unanfechtbar. Die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers gehört nicht zu [...]
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