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BGH - Entscheidung vom 13.02.1997

III ZR 285/95

Normen:
ZPO §§ 233, 519 Abs. 3 Nr. 2, § 580

Fundstellen:
BGHR ZPO § 233 Unvollständigkeit 1
BGHR ZPO § 283 Erklärungsfrist 1
BGHR ZPO § 296 Abs. 2 Verzägerung 3
BGHR ZPO § 519 Abs. 2 S. 2 Wiedereinsetzung 1
BGHR ZPO § 544 Abs. 2 S. 2 Wiedereinsetzung 1
BGHR ZPO vor § 578 Restitutionsgründe 1
EzFamR aktuell 1997, 205
MDR 1997, 490
NJW 1997, 1309
VersR 1997, 643

Durch Vertrag vom 30. Oktober 1992 erteilte die Beklagte dem Kläger den Auftrag zum Verkauf eines Anwesens in D., wofür sie eine Maklerprovision von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Nettoverkaufspreis versprach. [...]
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