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BGH - Entscheidung vom 16.01.1997

I ZR 225/94

Normen:
HGB § 37 Abs. 2
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
UWG § 3
ZPO § 377 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 Prozeßführungsbefugnis 19
BGHR UWG § 3 Irreführung 37
BGHR ZPO § 377 Abs. 3 Auskunft 1
DB 1997, 1767
MDR 1997, 1146
NJW 1997, 2817
WM 1997, 1347

Die Beklagte führt die Firma Euromint Europäische Münzen und Medaillen GmbH; sie befaßt sich mit dem Vertrieb von Medaillen, die sie - häufig im besonderen Auftrag ihrer Kunden - durch Dritte herstellen läßt. Sie wurde [...]
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