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BGH - Entscheidung vom 26.09.1997

IX ZR 9/97

Normen:
BGB § 315 Abs. 3

Die Rechtssache wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, und das Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Das Revisionsgericht kann die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung [...]
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