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BGH - Entscheidung vom 08.10.1997

2 ARs 411/97

Normen:
StPO § 462a

Die durch die Aufnahme des Verurteilten in den Strafvollzug begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück (Lingen) begründete Zuständigkeit gemäß § 462 a StPO ging nicht dadurch auf [...]
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