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BGH - Entscheidung vom 03.12.1997

3 StR 569/97

Normen:
StGB § 212

Fundstellen:
NStZ 1998, 343 (Altvater)
NStZ-RR 1998, 101
StV 1998, 545

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in Tatmehrheit mit Verletzung der Fürsorgepflicht in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen [...]
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