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BAG - Entscheidung vom 21.10.1997

1 AZR 138/97

Normen:
BetrVG §§ 29, 33, 77 Abs. 1, Abs. 4, § 112 Abs. 1, § 113 Abs. 3
BGB § 242
GG Art 3 Abs. 1

Die Parteien streiten in der Revision noch um die Zahlung eines Nachteilsausgleichs. Der Kläger war seit dem 1. Februar 1976 bei der W. und G. E GmbH, Bochum, beschäftigt. 1983 übernahm er die Leitung der Abteilung EDV [...]
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