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BGH - Entscheidung vom 16.04.1996

VI ZR 79/95

Normen:
BGB §§ 254, 426
RVO §§ 539, 636

Fundstellen:
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Abwägung 13
BGHR RVO § 539 Abs. 1 Nr. 9a Gemeine Gefahr 2
MDR 1996, 1013
NJW 1996, 2023
NZV 1996, 359
SP 1996, 268
VRS 91, 427
VersR 1996, 856
r+s 1996, 261
r+s 1996, 271

Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 1) als Fahrer und die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer eines vom Beklagten zu 1) gesteuerten Pkw, eines Taxifahrzeuges, auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 12. [...]
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