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BGH - Entscheidung vom 11.06.1996

XI ZR 172/95

Normen:
BGB § 276
BörsG § 52, § 53

Fundstellen:
BB 1996, 1520
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Aufklärungspflicht 83
BGHR BörsG (1989) § 53 Abs. 2 Informationsschrift 2
BGHR BörsG (1989) § 53 Abs. 2 Termingeschäftsfähigkeit 2
BGHZ 133, 82
DB 1996, 1820
DRsp II(298)122a-c
MDR 1996, 922
NJW 1996, 2511
NJW-RR 1996, 1262
WM 1996, 1260
ZIP 1996, 1206

Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank Erstattung von Verlusten und Sollzinsen im Zusammenhang mit finanzierten Aktien- und Börsentermingeschäften. Im Jahre 1988 nahm die Klägerin, eine damals 62 Jahre alte [...]
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