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BGH - Entscheidung vom 24.05.1996

V ZR 272/94

Normen:
EGBGB Art. 232 § 4 a
SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 8, § 17, § 23
ZPO § 559 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR SchuldRAnpG § 1 Abs. 2 Vertragsaufhebung 1
BGHR SchuldRAnpG § 17 Erwerbszweck 1
BGHR SchuldRAnpG § 8 Abs. 3 Überlassung 1
BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel Schlechterstellung 7
MDR 1996, 1234
NJ 1996, 587
RAnB 1996, 318 (Ls)
VIZ 1996, 522
WM 1996, 1862
ZIP 1996, 1442

Die Kläger sind die Erben der am 30. März 1987 verstorbenen H Z. Die Erblasserin war Eigentümerin des im Grundbuch von G, Blatt 3 eingetragenen Grundstücks H III. Mit Vertrag vom 8. November 1955 übergab sie dem Rat [...]
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