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BGH - Entscheidung vom 26.03.1996

1 StR 74/96

Normen:
StPO § 274, § 302

Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt: 'Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte bereits vor Einlegung der Revision wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Nach der Verkündung des Urteils ist dem [...]
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