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BGH - Entscheidung vom 15.11.1996

3 StR 445/96

Normen:
StPO § 302

Die Revision des Angeklagten ist wegen Rechtsmittelverzichts (§ 302 Abs. 1 StPO ) unzulässig. Im Anschluß an die Urteilsverkündung hat der Verteidiger nach erteilter Rechtsmittelbelehrung und nach einer mit Hilfe der [...]
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