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VG Leipzig - Entscheidung vom 01.08.1995

6 K 739/94

Normen:
KatSG § 8 Abs. 2
WHG § 13a Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ 1996, 820
RAnB 1995, 372

Der Kläger wendet sich gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst. Am 05.07.1993 beantragte er die Zurückstellung bis zum Juli 1994. Er wurde am 25.10.1993 von der Bundeswehr gemustert und für tauglich befunden. Mit [...]
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