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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 11.07.1995

5 U 45/95

Normen:
BGB § 1298 § 1301

Fundstellen:
DRsp I(160)58c
FamRZ 1995, 287
NJW-RR 1996, 577

'Aufwendungen 'in Erwartung der Ehe' ... können ... nur dann Grundlage des Schadensersatzanspruches [aus § 1298 Abs. 1 BGB] sein, wenn die erwartete Ehe der Hauptbeweggrund für die Anschaffungen ist (vgl. [...]
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