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OLG Hamburg - Entscheidung vom 12.09.1995

2 U 5/95

Normen:
BGB § 2221 § 2218

Fundstellen:
ErbPrax 1996, 232
FamRZ 1996, 442
NJW-RR 1996, 455
ZEV 1996, 184

Die Kläger haben als Testamentsvollstrecker des 1/2-Nachlaßanteils des Sohnes St. in der Zeit von Dezember 1991 bis Mai 1994 als Honorar insgesamt 158.000 DM erhalten. Sie sind der Auffassung, der Beklagte müsse als [...]
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