Die Beschwerde ist zulässig (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO i.V.m. § 25 Abs. 3 GKG ) und sachlich gerechtfertigt. Nach der Begründung der Beschwerde will der Beschwerdeführer eine Festsetzung von 42 Monatsraten zu je 225,00 [...]
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