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OLG Hamburg - Entscheidung vom 16.08.1995

II-303/95-2 Ss 57/95

Normen:
StPO § 261, § 273

Fundstellen:
StV 1996, 84

Die zulässige Revision des Angeklagten ist begründet. Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben. Das Rechtsmittel hat bereits mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO wegen Verwertung gerichtskundiger [...]
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