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LG Berlin - Entscheidung vom 14.08.1995

67 S 202/95

Die Berufung ist gemäß § 519 b ZPO als unzulässig zu verwerfen, da der Kläger entgegen § 511 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht hat, dass die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Mindestbeschwer von [...]
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