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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.09.1994

20 REMiet 1/93

Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1 § 779

Fundstellen:
NJW-RR 1995, 145
OLG Frankfurt/M., HdM Nr. 21
OLGReport-Frankfurt 1994, 241
WuM 1994, 600
ZMR 1995, 67

II. Die grundsätzliche Bedeutung der vorgelegten Rechtsfrage ergibt sich daraus, daß sie unzweifelhaft eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betrifft, die gleich oder ähnlich liegen. Sie ist bereits in einer [...]
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