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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.09.1994

1 U 57/93

Normen:
BGB § 133 § 157 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DfS Nr. 1995/22
OLGReport-Frankfurt 1995, 9
OLGReport-Frankfurt 1995, 9
VersR 1995, 1061
VersR 1995, 1061

Soweit die Beklagte die Verurteilung zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldkapitalbetrages angreift, hat ihre Berufung im Ergebnis keinen Erfolg. Vielmehr war das angefochtene Urteil auf die Anschlußberufung des [...]
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