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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 01.02.1994

5 U 213/92

Normen:
BörsG § 45 § 46
BörsZulV § 13

Fundstellen:
BB 1994, 737
DB 1994, 416
DRsp II(298)113a-d
DRsp II(298)116a
NJW-RR 1994, 946
OLGReport-Frankfurt 1994, 77
WM 1994, 291
ZIP 1994, 282

'Der Anspruch des Kl. rechtfertigt sich aus § 45 BörsG . ... Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt [gem. § 45 BörsG haftungsbegründend] unrichtig ist, sind nicht nur die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen von [...]
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