1. Durch Urteil des Amtsgerichts Königstein von 1. Dezember 1992 ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2a , Abs. 3 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen [...]
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