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BGH - Entscheidung vom 26.04.1994

XI ZR 97/93

Normen:
BGB § 812

Fundstellen:
DRsp I(144)136a
NJW-RR 1994, 847

'Im Fall der Hinterlegung zugunsten mehrerer Gläubiger steht dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen die anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (BGHZ [...]
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