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BGH - Entscheidung vom 25.03.1994

V ZR 171/92

Normen:
BGB § 275
DDR:GrdstVVO §§ 2, 5 Abs. 2 (11. Januar 1963)

Fundstellen:
BGHR BGB § 275 Unmöglichkeit, nachträgliche 1
BGHR DDR-GVVO § 5 Abs. 2 Eigentumsverschaffung 1
DRsp I(130)371c
MDR 1994, 685
NJ 1994, 368
VIZ 1994, 353
WM 1994, 1250
ZIP 1994, 910

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 5. April 1946 verkaufte die Mutter des Beklagten von dem ihr gehörenden Grundstück eine noch abzuvermessende, auf dem Teilungsentwurf vom Dezember 1945 mit Nr. 1 bezeichnete [...]
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