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BGH - Entscheidung vom 22.03.1994

1 StR 100/94

Normen:
StPO § 243 Abs. 4, § 261

Fundstellen:
NStZ 1994, 352
StV 1994, 467

Ein Verstoß gegen § 261 StPO liegt nicht vor. Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht die Einlassung des Mitangeklagten Ka. in der Hauptverhandlung zur Überführung des Angeklagten K. [...]
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