Am 29. Dezember 1988 schloß der Beklagte mit dem Volkseigenen Außenhandelsbetrieb der DDR L.-B.-E.-I., B., einen Vertrag über den Kauf von Leichtbauplatten. In § 9 Abs. 3 des Vertrages heißt es: 'Als Gerichtsstand wird [...]
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