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BGH - Entscheidung vom 10.03.1994

VII ZR 139/93

Normen:
ZPO §§ 546 Abs. 2, 554b Abs. 1

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten restlichen Werklohn in Höhe von 52.564,76 DM nebst Zinsen. Die Beklagte verweigert die Zahlung mit der Behauptung, das Werk sei nicht abgenommen und im Hinblick auf die [...]
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