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BGH - Entscheidung vom 22.03.1994

1 ARs 3/94

Normen:
StGB § 177, § 237, § 239b

Der Senat ist der Auffassung, daß beim gegebenen Sachverhalt - Entführung über eine Strecke von 20 m zum Zwecke der Vergewaltigung - § 239 b StGB nicht anwendbar ist. Die Entführung war bereits unmittelbares Mittel zur [...]
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