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OLG Köln - Entscheidung vom 16.07.1993

19 U 243/92

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DRsp I(123)379c
NJW-RR 1993, 1437
OLGReport-Köln 1993, 257
VersR 1993, 1290

»Der Kl. will auf der Basis fiktiver Reparaturkosten abrechnen, nachdem er das Unfallfahrzeug ... bei dem Erwerb eines [Neu-]Fahrzeugs in Zahlung gegeben hat. ... [Dabei] muß [er] sich nicht die tatsächlich erzielte [...]
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