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OLG Köln - Entscheidung vom 02.04.1993

6 U 163/92

Normen:
ZPO § 286 § 539
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1993, 199
OLGReport-Köln 1993, 199

Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung des Klägers sind jeweils zulässig. Urteil und Verfahren des ersten Rechtszugs leiden jedoch an einem wesentlichen Mangel. Sie waren daher aufzuheben und die Sache [...]
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