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OLG Köln - Entscheidung vom 12.03.1993

3 W 7/93

Normen:
ZPO §§ 485 ff, § 494a

Fundstellen:
DRsp IV(415)222Nr. 8c
MDR 1993, 1131
OLGReport-Köln 1993, 143

Bei der Rücknahme eines Antrages auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens trägt der Antragsteller auch die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners. Auf dessen Antrag ist diese Wirkung durch das Gericht [...]
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