Der Beklagte hat die Kosten seiner Säumnis auch dann zu tragen, wenn der Kläger die Klage später zurücknimmt (a.A.: z.B. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 64 ; Zöller/Stephan, ZPO , § 269 Rdn. 18; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , § [...]
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