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OLG Köln - Entscheidung vom 13.01.1993

20 W 45/92

Normen:
ZPO § 269

Fundstellen:
DRsp IV(413)227Nr. 3
MDR 1993, 1023
OLGReport-Köln 1993, 111

Der Beklagte hat die Kosten seiner Säumnis auch dann zu tragen, wenn der Kläger die Klage später zurücknimmt (a.A.: z.B. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 64 ; Zöller/Stephan, ZPO , § 269 Rdn. 18; Stein/Jonas/Schumann, ZPO , § [...]
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