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OLG Köln - Entscheidung vom 22.06.1993

Ss 170/93

Normen:
StPO § 329

Fundstellen:
VRS 85, 443

(Auszug) Über die Aussetzung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wird durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung und zur sachgerechten prozessualen Fürsorge [...]
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