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OLG Köln - Entscheidung vom 05.05.1993

11 U 5/93

Normen:
BGB § 847

Fundstellen:
DfS Nr. 1994/454
FamRZ 1994, 831
MDR 1993, 739
NJW-RR 1993, 1498
OLGReport-Köln 1993, 211
ZfS 1994, 83

ründe (Auszug): Das vom LG auf 70000,-- DM festgesetzte Schmerzensgeld (§ 847 BGB ) ist nicht zu hoch bemessen. Mit Recht hat das LG ausgeführt, daß dabei das Maß des Verschuldens (Genugtuungsfunktion) für sich allein [...]
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