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OLG Köln - Entscheidung vom 22.10.1993

2 Ws 490/93

Normen:
StPO §§ 395, 414

Fundstellen:
DRsp IV(465)91Nr. 5b
JR 1994, 344
MDR 1994, 194
NJW 1993, 3279
NStZ 1994, 144

Vor dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes entsprach es nahezu einhelliger Meinung, daß die Nebenklage im Sicherungsverfahren gem. §§ 413 ff. StPO unzulässig ist (BGH, DRsp IV (465) 64 d = NJW 1974, 2244; [...]
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