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OLG Köln - Entscheidung vom 01.12.1993

11 U 98/93

Normen:
BGB §§ 823, 1004

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 166

Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Die telefonische Erklärung des Beklagten, der Kläger sei ein Chaot und habe kriminelle Geschäftsmethoden, ist insgesamt als Meinungsäußerung zu bewerten. Auch ihr [...]
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