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OLG Köln - Entscheidung vom 20.12.1993

2 Wx 36/93

Normen:
BGB § 2229 Abs. 4, § 2358
FGG § 12

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 124

Anmerkung: Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewußtseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer [...]
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