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OLG Hamburg - Entscheidung vom 28.10.1993

3 U 161/93

Normen:
ZPO § 929 Abs. 2

Fundstellen:
OLGZ 1994, 472
wrp 1994, 408

Die Berufung der Antragsgegnerin ist zulässig. In der Sache hat sie aber keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht mit dem angegriffenen Urteil die von dem Antragsteller beantragte einstweilige Verfügung erlassen, [...]
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