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OLG Hamburg - Entscheidung vom 08.01.1993

4 W 73/92

Normen:
GKG § 16
ZPO § 3

Fundstellen:
WuM 1995, 197

Die gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde ist sachlich nicht gerechtfertigt. Mit Recht hat das Landgericht den Streitwert auf DM 5.400, festgesetzt und dabei den Jahresbetrag [...]
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